
Ein Devisentermingeschäft wird für einen bestimmten Betrag und einen bestimmten zukünftigen Zeitpunkt abgeschlossen. Im operativen Geschäft läuft jedoch nicht jede Zahlung exakt wie geplant.
Eine Lieferung verzögert sich. Ein Kunde bezahlt später. Eine Bestellung fällt kleiner aus. Oder ein Projekt wird ganz abgesagt.
Dann stellt sich nicht nur die Frage, was mit dem Grundgeschäft passiert, sondern auch mit der bestehenden Währungsabsicherung.
Entscheidend ist zunächst, ob das bestehende Devisentermingeschäft noch zum tatsächlichen Exposure passt. Erst danach sollte entschieden werden, ob es unverändert erfüllt, angepasst oder aufgehoben wird.
Ja. Ein abgeschlossenes Devisentermingeschäft ist grundsätzlich eine verbindliche Vereinbarung über den Kauf oder Verkauf einer Währung zu einem festgelegten Termin und Kurs.
Verschiebt oder entfällt das zugrunde liegende Geschäft, verschwindet die Absicherung deshalb nicht automatisch.
Das Unternehmen muss prüfen, ob der abgesicherte Betrag und der vereinbarte Termin weiterhin zum tatsächlichen Währungsbedarf passen.
Bleibt die Absicherung unverändert, obwohl das Grundgeschäft kleiner wird oder wegfällt, kann ein Overhedging entstehen: Das Unternehmen hat dann mehr Fremdwährung abgesichert, als wirtschaftlich benötigt wird.
In der Praxis sind vor allem vier Abweichungen relevant:
Je nach Abweichung kommen unterschiedliche Anpassungen infrage. Die konkrete Möglichkeit hängt vom abgeschlossenen Produkt und von den Vertragsbedingungen der Gegenpartei ab.
Wenn der Fremdwährungsbedarf bestehen bleibt, aber später anfällt, muss vor allem der Fälligkeitstermin der Absicherung überprüft werden.
Eine Möglichkeit ist, das bestehende Termingeschäft zum ursprünglichen Termin zu erfüllen und die erhaltene Währung bis zur tatsächlichen Zahlung zu halten. Dadurch kann jedoch zwischenzeitlich ein Liquiditäts- beziehungsweise Finanzierungseffekt entstehen.
Alternativ kann der Termin je nach Produkt und Gegenpartei über ein Devisenswapgeschäft verschoben werden. Wirtschaftlich wird die bestehende Fälligkeit angepasst und für den neuen Zeitraum eine neue Terminpreiskomponente berücksichtigt.
Die Veränderung des neuen Terminkurses hängt unter anderem von Kassakurs, Zinsdifferenz und zusätzlicher Laufzeit ab. Wie diese Terminpreisbildung funktioniert, erklärt der Artikel Terminkurs im Devisengeschäft.
Fällt die Zahlung früher an, besteht das gleiche Problem in umgekehrter Richtung: Der Währungsbedarf entsteht vor dem vereinbarten Termin des Hedge.
Das Unternehmen kann die Fremdwährung zunächst am Kassamarkt beschaffen und das Termingeschäft später wie vereinbart erfüllen. Je nach Situation kann die Fälligkeit alternativ über ein Swapgeschäft nach vorne verschoben werden.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt von Liquidität, Laufzeit, Marktpreisen und den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Wird das Grundgeschäft kleiner, kann die bestehende Absicherung zu hoch werden. Wird es grösser, bleibt ein zusätzlicher Teil des Währungsrisikos offen.
Bei einem zu hohen Hedge kann je nach Produkt ein Teil des Geschäfts glattgestellt oder reduziert werden. Bei einem zusätzlichen Bedarf kann eine weitere Absicherung abgeschlossen werden, sofern dies zur definierten Hedge Ratio und Strategie passt.
Entscheidend ist dabei nicht, eine ursprünglich festgelegte Quote mechanisch beizubehalten. Die Hedge Ratio sollte sich weiterhin aus dem aktuellen Exposure und dem Risikoprofil ableiten.
Fällt das zugrunde liegende Geschäft vollständig weg, besteht die wirtschaftliche Grundlage für die Absicherung nicht mehr.
Ein bestehendes Devisentermingeschäft kann je nach Vertrag mittels Gegengeschäft aufgehoben werden. Dieser Vorgang wird häufig als Glattstellung bezeichnet.
Dabei wird eine entgegengesetzte Transaktion zu den aktuellen Marktkonditionen abgeschlossen. Aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Geschäft und der Glattstellung entsteht ein Marktwert, der zu einem Gewinn oder Verlust führen kann.
Eine Glattstellung ist deshalb nicht dasselbe wie eine kostenlose Stornierung.
Muss ein bestehender Termin nach hinten verschoben werden, wird häufig von einer Verlängerung oder einem Roll-over gesprochen.
Technisch kann dies über ein Devisenswapgeschäft erfolgen: Das ursprüngliche Fälligkeitsprofil wird angepasst und gleichzeitig ein neuer Währungstausch für den gewünschten späteren Termin vereinbart.
Der neue wirtschaftliche Kurs ergibt sich nicht einfach aus dem ursprünglich vereinbarten Terminkurs. Für die zusätzliche Laufzeit gelten die dann aktuellen Marktbedingungen und Forward Points.
Ein Roll-over sollte deshalb nicht als Verlängerung zum alten Kurs verstanden werden.
Wenn Betrag und grundsätzlicher Währungsbedarf gut planbar sind, der genaue Zahlungstermin aber schwanken kann, kann ein flexibles Termingeschäft von Beginn weg besser zur Ausgangslage passen.
Je nach Produkt lässt sich der abgesicherte Betrag innerhalb eines definierten Zeitfensters vollständig oder in Teilbeträgen beziehen beziehungsweise liefern.
Damit wird Terminunsicherheit bereits bei der Instrumentenwahl berücksichtigt. Die Unterschiede zwischen fixen und flexiblen Devisentermingeschäften werden im entsprechenden Grundlagenartikel erklärt.
Eine Anpassung kann einen wirtschaftlichen Gewinn oder Verlust verursachen. Massgebend ist der Marktwert des bestehenden Geschäfts zum Zeitpunkt der Änderung.
Bei einer Glattstellung wird das ursprüngliche Termingeschäft durch ein Gegengeschäft neutralisiert. Bei einer Verschiebung kommen die Marktbedingungen für den neuen Zeitraum hinzu.
Zusätzlich können je nach Gegenpartei Geld-/Brief-Spannen, Margen oder weitere kommerzielle Konditionen relevant sein.
Die wirtschaftliche Wirkung sollte deshalb vor der Anpassung transparent gemacht werden. Entscheidend ist nicht nur, ob technisch angepasst werden kann, sondern welche Wirkung daraus auf Cashflow und Ergebnis entsteht.
Bei einer Abweichung vom geplanten Grundgeschäft bietet sich ein einfacher Prozess an:
Eine Hedging-Policy sollte festlegen, wie solche Abweichungen behandelt werden und wer Anpassungen genehmigen darf.
Ein Schweizer Importeur hat EUR 1 Mio. für Ende November auf Termin gekauft. Der Lieferant verschiebt die Lieferung, und die Zahlung wird voraussichtlich erst Ende Januar fällig.
Der EUR-Bedarf besteht weiterhin. Geändert hat sich nur der Zeitpunkt.
Das Unternehmen hat nun vereinfacht drei Möglichkeiten:
Welche Variante gewählt wird, sollte nicht vom Wunsch abhängen, einen aktuellen Marktgewinn zu realisieren. Relevant sind Liquidität, Marktwert, Vertragsbedingungen und die weiterhin bestehende wirtschaftliche Absicherungslogik.
Nicht jede Abweichung lässt sich vermeiden. Die Häufigkeit unnötiger Anpassungen kann jedoch reduziert werden, wenn Absicherungsstrategie und Planbarkeit zusammenpassen.
Unsichere langfristige Forecasts sollten nicht automatisch mit derselben Quote abgesichert werden wie bestätigte kurzfristige Zahlungen. Ebenso kann bei schwankenden Zahlungsterminen ein flexibles Instrument besser geeignet sein als ein fixes Termingeschäft.
Damit beginnt die Lösung nicht beim späteren Roll-over, sondern bereits bei Exposure Map, Hedge Ratio und Strategie.
Ein Devisentermingeschäft bleibt auch dann verbindlich, wenn sich das zugrunde liegende Geschäft verändert.
Verschiebt sich die Zahlung, kann die Absicherung je nach Produkt und Vertrag erfüllt, über einen Swap zeitlich angepasst oder teilweise verändert werden. Fällt das Grundgeschäft weg, kann eine Glattstellung notwendig werden.
Solche Anpassungen können Marktwerte, Gewinne oder Verluste auslösen. Sie sollten deshalb nicht isoliert anhand des aktuellen Wechselkurses entschieden werden.
Entscheidend bleibt die gleiche Logik wie bei der ursprünglichen Absicherung: Zuerst das tatsächliche Exposure bestimmen – danach die passende Anpassung wählen.